PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG

In der klinisch-psychologischen Behandlung werden mittels fundierter Ansätze psychische Störungen/Erkrankungen behandelt. Die klinisch-psychologische Behandlung und Diagnostik sind im Psychologengesetz geregelt (PG 2013, §22, Abs.1-6) und dürfen nur von Klinischen Psycholog/innen durchgeführt werden. Die Bandbreite der Behandlung reicht von der Behandlung einzelner Symptome bis zu komplexen Störungsbildern. 

PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG FÜR KINDER

Die Behandlung bietet gezielte Hilfe bei schwierigen Situationen im Alltag und in der Schule. Auf Basis einer ausführlichen Diagnostik wird ein individuelles Behandlungs- bzw. Förderkonzept erstellt. Das Ziel ist die Ressourcen und Talente des Kindes zu nutzen, um Defizite bzw. Schwächen zu minimieren und im besten Falle sie zu überwinden. 

Anwendungsbereiche:

  • Leseschwäche
  • Rechtschreibstörung/Legasthenie
  • Rechenstörung/Dyskalkulie
  • Sprachstörungen
  • Wahrnehmungsstörungen (Raum-Lage Orientuerung, Serialität, visuelle Differentierung u.a.)
  • Aufmerksamkeitsstörungen/ADHS
  • psychische Erkrankungen(Depressionen, Ängste, Trauma, Einnässen)

PSYCHOLOGISCHE BEHANDLUNG FÜR ERWACHSENE

Um Ihre Befindlichkeit dauerhaft verbessern zu können, werden lösungsorientierte, effektive Verfahren angewendet. Dazu gehören zielorientierte Gespräche, in denen Gedanken- und Verhaltensmuster bewusst positiv verändert werden. Zudem werden Ihre inneren Ressourcen aktiviert, damit Sie Ihre persönlichen Ziele leichter verwirklichen können.

 Methoden, die häufig in der Behandlung zur Anwendung kommen:

  • Gesprächstechniken
  • Entspannungsmethoden
  • Externalisierungsmethoden/Aufstellungen, System - Brett, Sandspiel
  • Computertrainingsprogramme/Gedächtnistraining, Konzentration, Interferenz
  • Rollenspiele 
  • Arbeit mit Symbolen
  • Maltherapeutische Techniken u.a
  • Trainingsspiele und Trainingsverfahren

Anwendungsbereiche und mögliche Behandlungsziele:

  • Lebenskrisen konstruktiv bewältigen
  • Selbstwertproblematik verarbeiten
  • Ängste und Panikattacken überwinden
  • Psychische Belastungen reduzieren
  • Lösungen für Konfliktsituationen finden
  • Trennungs- und Trauersituationen verarbeiten
  • Kommunikation und Durchsetzungsfähigkeit stärken
  • Work-Life-Balance als Selbstmanagement für den Alltag erarbeiten
  • Reduktion von gesundheitsabträglichen Gewohnheiten
  • Burnout-Prävention zur Stressregulierung
  • Depressive Verstimmungen überwinden
  • Probleme rund um den Job lösen
  • Persönlichkeit weiterentwickeln

Dauer, Kosten und Kostenzuschuss:

Eine Arbeitseinheit (AE) dauert 50 Minuten und die Kosten pro AE betragen 105,- Euro.

Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, dass alle Versicherten erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.

Kostenzuschüsse der einzelnen Versicherungen

Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Einzelsitzung 30 Minuten € 19,30
Einzelsitzung
60 Minuten € 33,70
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten € 8,50
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten € 12,10
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 135 Minuten
€ 20,50
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten € 42,70
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten € 60,10

Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Einzelsitzung ab 25 Minuten € 26,26
Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten € 10,51
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten € 15,01


Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Einzelsitzung
ab 25 Minuten
€ 27,10
Einzelsitzung
ab 50 Minuten € 46,60
Einzelsitzung
ab 100 Minuten € 93,10
Gruppensitzung
ab 45 Minuten € 10,90
Gruppensitzung
ab 90 Minuten € 15,60
Familiensitzung (mindestens 3 Personen)
ab 50 Minuten € 59,30
Familiensitzung (mindestens 3 Personen)
ab 100 Minuten € 83,40

Behandlungseinheiten unter 25 Minuten Dauer werden nicht vergütet. Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn TeilnehmerInnen werden nicht vergütet.